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Was ist Barrierefreiheit?
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Rechte statt Wohltätigkeit - Chancengleichheit
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Statt der Sozialleistungen und Wohltätigkeiten der Vergangenheit, will man heute Menschen mit Behinderung ermöglichen, weitestgehend für sich selbst zu sorgen: Das Ziel ist die volle Teilhabe durch Erwerbsarbeit und zwar vorwiegend auf dem regulären Arbeitsmarkt.
Chancengleichheit bei der Teilhabe an der Gesellschaft und am sozialen Leben, bezieht sich jedoch nicht nur auf die Erwerbstätigkeit. Auch der freie Zugang zu allen öffentlichen Ressourcen ist gemeint. Also der Zugang zu Bildung und Ausbildung, zu sozialen Diensten, Konsumgütern und Dienstleistungen.
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Piktogramm verschiedene Zielgruppen
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Das Erreichen von Chancengleichheit für ältere- und behinderte Menschen setzt voraus, dass körperliche, geistige und seelische Nachteile ausgeglichen und Barrieren abgebaut werden.
Wer von Benachteiligung und Ausgrenzung bedroht ist, benötigt ausgleichende oder positive Maßnahmen durch Staat und Gesellschaft. Hilfe darf aber nicht bevormundend sein. Eine entsprechende Unterstützung und Hilfe darf nicht bevormundend sein; Hilfe muss immer Hilfe zur Selbsthilfe sein.
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Begriffsbestimmung: barrierefrei
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Barrierefrei sind:
- bauliche und sonstige Anlagen, - Verkehrsmittel, - technische Gebrauchsgegenstände, - Systeme der Informationsverarbeitung, - akustische und visuelle Informationsquellen - und Kommunikationseinrichtungen - sowie andere gestaltete Lebensbereiche,
wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
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